Vergleichsverhandlung
Montag, 8. März 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtBei uns bestimmt der Mandant, wie er vorzugehen wünscht. Bei dem insoweit definierten Weg zeigen wir Ihnen die in Frage kommenden Schritte auf. Soweit Sie eine umfangreichere gerichtliche Auseinandersetzung um jeden Preis vermeiden wollen, können wir auf Wunsch für Sie auch Verhandlungen über die Höhe der zu zahlenden Pauschalgebühren führen. Höhere Kosten entstehen für Sie durch unsere außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen nicht.
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