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Unterlassungserklärung

Montag, 8. März 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Die richtige Unterlassungserklärung ist “die halbe Miete” bei einer Filesharing-Abmahnung. In diesem Zusammenhang warnen wir ausdrücklich davon, im Internet zur Verfügung gestellte Vorlagen zu verwenden oder solche, die ein Bekannter von Ihnen schon einmal “erfolgreich” verwendet hat. Auch wenn Filesharing-Abmahnungen geradezu massenhaft versandt werden, ist selten ein Fall mit dem anderen vergleichbar, schon da die Umstände auf Seiten des Abmahnungs-Empfängers höchst individuell sind.

Im Falle einer unzureichenden Unterlassungserklärung kann die Gegenseite ohne Weiteres gerichtliche Schritte gegen Sie unternehmen mit erheblichen Folgekosten. Doch ist auch der Fall vorstellbar, dass Sie eine ungeschickt formulierte Unterlassungserklärung abgeben und sodann für eine Vielzahl von Fällen mit einer Vertragsstrafe (von mehreren tausend Euros) haften, die von Ihrer Seite sicherlich überhaupt nicht erwünscht ist.

Suchen Sie uns auf oder schicken Sie uns einfach Ihre Abmahnung (per Post, per E-Mail oder per Fax). Wir unterbreiten Ihnen nach Sichtung der Abmahnung ein kostenloses Angebot!

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Hinweis

Die Erläuterungen auf dieser Website ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es ausgeführt wird.

Dr. Damm & Partner
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