OLG Zweibrücken: Kein Auskunftsanspruch wegen einmaligen Anbietens eines 3 Monate alten Computerspiels per Filesharing / Zum Begriff “Gewerbliches Ausmaß”
Dienstag, 16. März 2010 von Dr. Damm & Partner RechtsanwälteOLG Zweibrücken, Urteil vom 27.10.2008, Az. 3 W 184/08
§§ 101 Abs. 9 S. 6 UrhG, § 22 FGG, § 3 Nr. 30 TKG
Das OLG Zweibrücken hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Provider zur Auskunft verpflichtet werden kann, weil ein Filesharer über ihn ein drei Monate altes PC-Spiel zum Download angeboten hat. Auch der Drittauskunftsanspruch setze entgegen der Rechtsauffassung der Antragstellerin neben der Erbringung der Dienstleistung in “gewerblichem Ausmaß” durch den Dritten voraus, dass die Rechtsverletzung selbst in “gewerblichem Ausmaß” begangen worden sei. Dies belegten die Gesetzgebungsmaterialien. Der Begriff finde weder in der Richtlinie noch in der Gesetzesbegründung eine nähere Präzisierung. Der Begriff des “gewerblichen Ausmaßes” sei zumindest einschränkend dahin auszulegen, dass eine Rechtsverletzung von erheblicher Qualität vorliegen müsse. Durch diese Einschränkung sei klargestellt, dass bei illegalen Kopien und Verbreitungen im Internet (z. B. über Tauschbörsen) ein Umfang erreicht werden müsse, der über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch entsprechen würde. Für den Fall der Rechtsverletzung stelle, so der Zweibrückener Zivilsenat, § 101 Abs. 1 S. 2 UrhG klar, dass für das Merkmal des “gewerblichen Ausmaßes” nicht nur die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend sein solle, sondern auch die Schwere der Rechtsverletzungen das Vorliegen eines „gewerblichen Ausmaßes” begründen könne. (more…)


