Kornmeier & Partner mahnt für Superstar Entertainment GmbH & Co. KG ab - “Guten Morgen Sonnenschein”
Dienstag, 13. September 2011 von Dr. Damm & Partner RechtsanwälteDie Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt am Main mahnt für die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG Musiktitel ab. Verfolgt wird der Titel “Guten Morgen Sonnenschein” von Tobias Schulz, welcher auf diversen Samplern (z.B. Bravo Hits Vol. 67) vertreten ist.
Kornmeier & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 2 Wochen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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