Negele Zimmel Greuter Beller mahnen für LASER PARADISE ab - “Stepfather 3″
Mittwoch, 20. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner RechtsanwälteDie Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt derzeit für die LASER PARADISE, Thomas Buresch e.K. diverse Filmtitel ab. Verfolgt wird u.a. das Werk “Stepfather 3″.
Negele Zimmel Greuter Beller fordern - in einer Frist von üblicherweise 10-12 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von ca. 875,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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