Nümann + Lang mahnt für Buseck, Jakob und Schillebeeckx ab - “I’ve come to life”
Mittwoch, 29. Juni 2011 von Dr. Damm & Partner RechtsanwälteDie Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt seit einiger Zeit für die Herren Christoph Buseck, Florian Jakob und Raph Schillebeeckx ab. Verfolgt wird der Titel “I’ve come to life” von Edita Abdieski, welcher auf diversen Samplern (z.B. German Top 100 Single Charts) vertreten ist.
Nümann und Lang fordern - in einer Frist von üblicherweise 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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