Artikel-Schlagworte: „Porno“
Freitag, 10. August 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt derzeit für die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Verfolgt wird u.a. das Werk “The Art Of Sex”.
Negele Zimmel Greuter Beller fordern - in einer Frist von üblicherweise 10-14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 900,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Schlagworte:Abmahnung, Download, Filesharing, M.I.C.M. MIRCOM International Content Management &, Negele Zimmel Greuter Beller, P2P, Porno, Tauschbörse, The Art Of Sex, Upload Veröffentlicht in Abmahnwarner, Filesharing, News, Urheberrecht | Keine Kommentare »
Freitag, 4. Mai 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Der Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel mahnt für die Firma Notrefun Entertainment Media GmbH Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Aktuell verfolgt wird der Titel “Perverser Inzest - Geiles Fickfleisch auf der Baustelle”.
Rechtsanwalt Marquort fordert - in einer Frist von 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Donnerstag, 3. Mai 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg mahnt derzeit für die Firma RGF Productions Limited diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Aktuell verfolgt wird das Werk “Private Teens mit Stiefel-Fetisch”.
Rechtsanwalt Munderloh fordert - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 780,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Mittwoch, 7. Dezember 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Der Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel mahnt für die Firma Notrefun Entertainment Media GmbH Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Aktuell verfolgt wird der Titel “Feuchte Hauptstadt-Fotzen vor der Kamera”.
Rechtsanwalt Marquort fordert - in einer Frist von 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dienstag, 22. November 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt derzeit für die BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Verfolgt wird u.a. das Werk “SM-Edition - Lernfreudige Sklavinnen”.
Negele Zimmel Greuter Beller fordern - in einer Frist von üblicherweise 10-12 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Freitag, 9. September 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt für die media & more GmbH & Co. KG diverse Filmtitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. das Werk “Big Titty Milfs 14″.
Negele Zimmel Greuter Beller fordern - in einer Frist von 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 900,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Mittwoch, 31. August 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt derzeit für die Concrete Jungle Productions Ltd. Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Aktuell verfolgt wird u.a. das Werk “Aus deutschen Landen”.
U + C Rechtsanwälte fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Donnerstag, 4. August 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt für die Video Art Holland b.v. diverse Filmtitel ab. Verfolgt wird u.a. das Werk mit dem einprägsamen Namen “Red Light Sex Trips Part 1 – Sex Tourists Guided Through…amsterdam – Real Window Hookers”.
Negele Zimmel Greuter Beller fordern - in einer Frist von üblicherweise 10-12 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von zwischen 700,00 und 850,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Mittwoch, 3. August 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte aus Regensburg mahnt derzeit für die Silwa Filmvertriebs AG diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Aktuell verfolgt wird u.a. das Werk “Suesse Pflaeumchen”.
U + C Rechtsanwälte fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Freitag, 29. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt für die XPLOR Media Group, Inc., diverse Filmtitel ab. Verfolgt wird u.a. das Werk “Sex Machines 15″.
Negele Zimmel Greuter Beller fordern - in einer Frist von üblicherweise 10-12 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von ca. 715,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Mittwoch, 13. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die PlayVision Media Group AG diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Verfolgt wird u.a. das Werk “Miss Uniform 4″.
Schulenberg & Schenk fordern - in einer Frist von üblicherweise 8 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie in weiterer Frist die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.298,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dienstag, 12. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt für die Purzel-Video GmbH diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Verfolgt wird u.a. das Werk “Alkoholisiert und enthemmt”.
C-S-R fordert - in einer Frist von üblicherweise 2 Wochen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von - in diesem Fall - 252,50 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Donnerstag, 7. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die Video-Aktuell Betriebs GmbH diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Verfolgt wird u.a. das Werk “Tränen im Paradies”.
Schulenberg & Schenk fordern - in einer Frist von üblicherweise 8 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Mittwoch, 6. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt derzeit für die Gröger MV GmbH & Co. KG diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Verfolgt wird u.a. das Werk “Fuck and Dance Vol. 39″.
C-S-R fordert - in einer Frist von üblicherweise 2 Wochen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dienstag, 5. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt derzeit für die Ino Handel & Vertrieb GmbH diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Aktuell verfolgt wird u.a. das Werk “Die Sex-Beraterin Teil 2″.
Negele Zimmel Greuter Beller fordern - in einer Frist von üblicherweise 10-12 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von ca. 803,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Freitag, 1. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt für die John Thompson Productions diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Verfolgt wird u.a. das Werk “Das große Spritz Finale”.
Schulenberg & Schenk fordern - in einer Frist von üblicherweise 8 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.298,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dienstag, 28. Juni 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt derzeit für die BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Aktuell verfolgt wird u.a. das Werk “Feature - Milf-Alarm! - Reife Frauen Wollen’s Wissen”.
Negele Zimmel Greuter Beller fordern - in einer Frist von üblicherweise 10-12 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von ca. 805,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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