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Artikel-Schlagworte: „Musiktitel“

LG Frankfurt a.M.: 300.000 EUR Streitwert für den Upload von 140 Musiktiteln

Freitag, 23. September 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.01.2011, Az. 2-03 O 340/10
§ 677 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 19a, § 85, § 97 Abs. 1 UrhG

Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass für den Upload von 140 Musiktiteln in einer Tauschbörse ein Streitwert von 300.000,00 EUR angemessen ist. Vorliegend hatte der Beklagte über 5.000 Titel zum Download verfügbar gemacht, und war deswegen von 6 Rechteinhabern gemeinschaftlich abgemahnt worden. Diese setzten den Streitwert pro Rechteinhaber pauschal auf 50.000,00 EUR fest, was das Gericht nicht beanstandete, auch wenn in der Klage lediglich 140 Musiktitel aufgeführt und lediglich für 20 Titel Schadensersatz verlangt wurde. Der Schadensersatz wurde vom Gericht auf 150,00 EUR pro Titel geschätzt. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Düsseldorf: 5 Musiktitel = 50.000,00 EUR Streitwert

Mittwoch, 17. August 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

LG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2011, Az. 12 O 73/11
§ 97 Abs. 1 UrhG

Das LG Düsseldorf hat wegen illegalen Filesharings (Upload von fünf Musiktiteln der Musikgruppe “Unheilig”) eine einstweilige Verfügung für ein größeres Musiklabel erlassen und für diese einen Streitwert von 50.000,00 EUR festgesetzt. Den Antragsgegner trifft damit - einschließlich der üblichen außergerichtlichen Abmahnung - eine Kostenbelastung von über 3.000,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

AG Hamburg: 150,00 EUR Schadensersatz je Upload eines Musiktitels / 2.250,00 EUR bei Upload eines ganzen Musikalbums

Montag, 11. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

AG Hamburg, Urteil vom 27.06.2011, Az. 36 A C 172/10
§§ 19a, 85, 97a Abs. 1 S. 2 UrhG

Das AG Hamburg hat entschieden, dass bei dem Upload eines aktuellen Musikalbumgs in einem Filesharing-Netzwerk ein Schadensersatz von 150,00 EUR je Titel anfallen kann. Bei 15 Musiktiteln auf dem betreffenden Musikalbum ergab dies einen Gesamtschaden von 2.250,00 EUR. Eine Beschränkung des Schadensersatzes auf 15,00 EUR (vgl. hier), komme hier nicht zum Tragen, da es sich in dem anderen Fall um mehr als 15 Jahre alte Titel gehandelt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Köln: 400.000 EUR Streitwert für über 3.700 Musiktitel / Störerhaftung

Mittwoch, 15. Dezember 2010 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

LG Köln, Urteil vom 24.11.2010, Az. 28 O 202/10
§§
683 S. 1, 670 BGB

Das LG Köln hat entschieden, dass für das Filesharing von 3.749 Musikdateien ein Streitwert von 400.000,00 EUR angemessen ist, was etwa 106,00 EUR pro Titel entspricht. Auf diesen Betrag musste der Anschlussinhaber im vorgelegten Fall Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 3.500,00 EUR zahlen, obwohl er erwiesenermaßen nicht Täter der Urheberrechtsverletzungen war. Der volljährige Sohn hatte eingeräumt, die Titel in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt zu haben. Trotzdem hafte der Vater als Anschlussinhaber nach den Ausführungen des Gerichts jedenfalls im Wege der Störerhaftung auf die Rechtsverfolgungskosten. Schadensersatz müsse er jedoch nicht entrichten. Der Störerhaftung könne er sich nicht entziehen, da er seinen Prüfungs- und Überwachungspflichten hinsichtlich seines Internetanschlusses nicht nachgekommen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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