FAREDS mahnt für Schneider & de Teba Költerhoff GbR ab - “Die Atzen - Party (Ich will abgehen)”
Freitag, 20. Juli 2012 von Dr. Damm & Partner RechtsanwälteDie Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit für die Schneider & de Teba Költerhoff GbR diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird der Titel “Die Atzen - Party (Ich will abgehen)”, welcher auf diversen Samplern (z.B. German Top 100 Single Charts) vertreten ist.
FAREDS fordert - in einer Frist von üblicherweise 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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