Artikel-Schlagworte: „Denecke“
Freitag, 30. September 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit für die DigiRights Administration GmbH diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Ready 2 Go” der Künstler Martin Solveig feat. Kele welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.
Denecke, von Haxthausen & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 390,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dr. Damm & Partner
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Saalestraße 8
24539 Neumünster
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Schlagworte:Abmahnung, Denecke, DigiRights Administration GmbH, Download, Filesharing, Martin Solveig feat. Kele, P2P, Ready 2 Go, Tauschbörse, Upload, von Haxthausen & Partner Veröffentlicht in Abmahnwarner, Filesharing, News, Urheberrecht | Keine Kommentare »
Dienstag, 27. September 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit für die DigiRights Administration GmbH diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Beautiful People” der Künstler Chris Brown and Benny Benassi, welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.
Denecke, von Haxthausen & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 390,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Montag, 19. September 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit für die DigiRights Administration GmbH diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Danza Kuduro” des Künstlers Don Omar Lucenzo welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.
Denecke, von Haxthausen & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 390,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dienstag, 9. August 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt für die B1 Recordings SIA diverse Musiktitel ab. Verfolgt wird u.a. der Titel “Me And My Guitar” des Künstlers Tom Dice, welcher auf diversen Samplern vertreten ist.
Denecke, von Haxthausen & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 290,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Mittwoch, 3. August 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit für die DigiRights Administration GmbH diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Strobo Pop” der Künstler “Die Atzen mit Nena”, welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.
Denecke, von Haxthausen & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 390,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Montag, 1. August 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit für die DigiRights Administration GmbH diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “The Only One” des Künstlers Scooter, welcher auf diversen Samplern (z.B. German Top 100 Single Charts) vertreten ist.
Denecke, von Haxthausen & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 390,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Mittwoch, 27. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit für die DigiRights Administration GmbH diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Hello” der Künstler Martin Solveig & Dragonette, welcher auf diversen Samplern (z.B. German Top 100 Single Charts) vertreten ist.
Denecke, von Haxthausen & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 390,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dienstag, 28. Juni 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit für die DigiRights Administration GmbH diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Welcome to St. Tropez” der Künstler DJ Antoine Vs. Timati Feat. Kalenna , welcher auf diversen Samplern (z.B. VIVA Club Rotation Vol. 49) vertreten ist.
Denecke, von Haxthausen & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 390,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Mittwoch, 8. Juni 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit für die DigiRights Administration GmbH diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Over The Rainbow” des Künstlers Israel Kamakawiwo‘ole , welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.
Denecke, von Haxthausen & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 390,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Schlagworte:Abmahnung, Denecke, DigiRights Administration GmbH, Download, Filesharing, Israel Kamakawiwo‘ole, Over The Rainbow, P2P, Tauschbörse, Upload, von Haxthausen & Partner Veröffentlicht in Abmahnwarner, Filesharing, News, Urheberrecht | Keine Kommentare »
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