Artikel-Schlagworte: „David Guetta“
Freitag, 17. Februar 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt am Main mahnt derzeit für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG diverse Musiktitel und -alben ab. Aktuell verfolgt wird u.a. das Album “Nothing But The Beat” von David Guetta.
Kornmeier & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 2 Wochen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dr. Damm & Partner
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Saalestraße 8
24539 Neumünster
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Mittwoch, 31. August 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt am Main mahnt derzeit für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Little Bad Girl” von David Guetta, welcher in diversen Chart-Sammlungen (z.B. German Top 100 Single Charts vom 01.08.2011) vertreten ist.
Kornmeier & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 2 Wochen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Montag, 1. August 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt am Main mahnt derzeit für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird “Sweat” von Snoop Dogg vs. David Guetta, welcher in diversen Chart-Sammlungen (z.B. German Top 100 Single Charts vom 13.06.2011) vertreten ist.
Kornmeier & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 2 Wochen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Montag, 18. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt am Main mahnt derzeit für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird “Where Them Girls At” von David Guetta feat. Nicki Minaj & Flo Rida, welcher in diversen Chart-Sammlungen (z.B. German Top 100 Single Charts vom 23.05.2011) vertreten ist.
Kornmeier & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 2 Wochen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Montag, 30. Mai 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt am Main mahnt derzeit für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird “Who’s That Chick” von David Guetta feat. Rihanna, welcher in diversen Chart-Sammlungen (z.B. German Top 100 Single Charts vom 21.02.2011) vertreten ist.
Kornmeier & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 2 Wochen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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