Artikel-Schlagworte: „Culcha Candela“
Freitag, 5. August 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt derzeit für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH diverse Musiktitel ab. Verfolgt wird u.a. der Titel “Move It” der Künstlergruppe Culcha Candela, welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.
Nümann und Lang fordern - in einer Frist von üblicherweise 10-12 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestraße 8
24539 Neumünster
Telefon 04321 / 390 55-0
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Schlagworte:Abmahnung, Culcha Candela, Download, Filesharing, Move It, Nümann + Lang, P2P, Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, Tauschbörse, Upload Veröffentlicht in Abmahnwarner, Filesharing, News, Urheberrecht | Keine Kommentare »
Freitag, 15. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt derzeit für eine ganze Gruppe von Miturhebern (Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek) diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Move It” der Künstlergruppe Culcha Candela, welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.
Bindhardt Fiedler Zerbe fordern - in einer Frist von üblicherweise 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 350,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Donnerstag, 7. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt derzeit für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH diverse Musiktitel ab. Verfolgt wird u.a. der Titel “Monsta” der Künstlergruppe Culcha Candela, welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.
Nümann und Lang fordern - in einer Frist von üblicherweise 10-12 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Freitag, 17. Juni 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt seit einiger Zeit für David Vogt diverse Musiktitel ab. U.a. verfolgt wird der Titel “Schöne neue Welt” von Culcha Candela, welcher auf diversen Samplern (z.B. Bravo Hits Vol. 67) vertreten ist.
Nümann und Lang fordern - in einer Frist von üblicherweise 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Mittwoch, 8. Juni 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt derzeit für eine ganze Gruppe von Miturhebern (Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek) diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Berlin City Girl” der Künstlergruppe Culcha Candela, welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist. Es kommt dabei auch durchaus zu doppelter Verfolgung seitens der Kanzlei Nümann + Lang (hier).
Bindhardt Fiedler Zerbe fordern - in einer Frist von üblicherweise 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 400,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dienstag, 7. Juni 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt derzeit für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Berlin City Girl” der Künstlergruppe Culcha Candela, welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.
Nümann und Lang fordern - in einer Frist von üblicherweise 8-10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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