Artikel-Schlagworte: „Constantin Film Verleih GmbH“
Freitag, 4. Mai 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. U.a. verfolgt wird der Film “Konferenz der Tiere 3D”.
Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche bis 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Schlagworte:Abmahnung, Constantin Film Verleih GmbH, Download, Filesharing, Konferenz der Tiere 3D, P2P, Tauschbörse, Upload, Waldorf Frommer Veröffentlicht in Abmahnwarner, Filesharing, News, Urheberrecht | Keine Kommentare »
Freitag, 20. Januar 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. U.a. verfolgt wird der Film “Die Superbullen”.
Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Freitag, 30. September 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. U.a. verfolgt wird der Film “Werner - Eiskalt!”.
Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Mittwoch, 14. September 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. U.a. verfolgt wird der Film “Sanctum”.
Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dienstag, 9. August 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. U.a. verfolgt wird der Film “Jerry Cotton”.
Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Freitag, 22. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. U.a. verfolgt wird der Kinofilm “Die Päpstin”.
Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dienstag, 14. Juni 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit (Abmahnung z.B. vom 08.06.2011) für die Constantin Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. Aktuell verfolgt wird der Kinofilm “New Kids Turbo”.
Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dienstag, 31. Mai 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. Aktuell verfolgt wird der Kinofilm “Step Up 3D”.
Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Montag, 30. Mai 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. Seit einiger Zeit und immer noch aktuell verfolgt wird der Kinderfilm “Wickie und die starken Männer”.
Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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