LG Köln: Streitwert einer einstweilgen Verfügung wegen Filesharing-Uploads des Films “Die Beschissenheit der Dinge” beträgt 50.000 EUR
Donnerstag, 7. Oktober 2010 von Dr. Damm & Partner RechtsanwälteLG Köln, Beschluss vom 10.08.2010, Az. 28 O 509/10
§ 97 UrhG
Das LG Köln hat, nachdem ein Filesharer den Film “Die Beschissenheit der Dinge” in einer Internet-Tauschbörse illegal hochgeladen haben soll, auf Betreiben der Camino GmbH eine einstweilige Verfügung erlassen und den Streitwert auf 50.000,00 EUR festgelegt. Die klagenden Kollegen von Lampmann, Behn & Rosenbaum wird es gefreut haben, wenngleich der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist. Ihr Verdienst beträgt auf dem Papier über 2.000,00 EUR zzgl. MwSt. Das war dann mal, soweit die Entscheidung nicht noch gekippt werden kann, ein unnötig teurer Upload. Was wir davon halten? (more…)


