AG Hamburg: 150,00 EUR Schadensersatz je Upload eines Musiktitels / 2.250,00 EUR bei Upload eines ganzen Musikalbums
Montag, 11. Juli 2011 von Dr. Damm & Partner RechtsanwälteAG Hamburg, Urteil vom 27.06.2011, Az. 36 A C 172/10
§§ 19a, 85, 97a Abs. 1 S. 2 UrhG
Das AG Hamburg hat entschieden, dass bei dem Upload eines aktuellen Musikalbumgs in einem Filesharing-Netzwerk ein Schadensersatz von 150,00 EUR je Titel anfallen kann. Bei 15 Musiktiteln auf dem betreffenden Musikalbum ergab dies einen Gesamtschaden von 2.250,00 EUR. Eine Beschränkung des Schadensersatzes auf 15,00 EUR (vgl. hier), komme hier nicht zum Tragen, da es sich in dem anderen Fall um mehr als 15 Jahre alte Titel gehandelt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)


