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Prüfung der Abmahnung

Montag, 8. März 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Der Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung bedeutet für Sie selbstverständlich nicht, dass die erhobenen Vorwürfe und Behauptungen zutreffen. In bestimmten Fällen ist es geboten, sich gegen die Abmahnung zu verteidigen, in anderen nicht. Die Kunst liegt darin, den einen vom anderen Fall zu unterscheiden. Für die Prüfung sollte von Ihnen ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eingeschaltet werden, der/die sich mit Filesharing-Abmahnungen auskennt und hiermit auch ausreichend praktische Erfahrung gesammelt hat.

Das Taktieren des Laien bei einer Abmahnung kann in jeder Hinsicht teuer zu stehen kommen. Meist entstehen ungleich höhere Kosten als bei sofortiger Einschaltung eines versierten Rechtsanwalts. In vielen Fällen ist es einem nachträglich aufgesuchten Rechtsanwalt nicht mehr möglich, die zwischenzeitlich entstandenen finanziellen Schäden zu beseitigen.

Suchen Sie uns auf oder schicken Sie uns einfach Ihre Abmahnung (per Post, per E-Mail oder per Fax). Wir unterbreiten Ihnen nach Sichtung der Abmahnung ein kostenloses Angebot!

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Hinweis

Die Erläuterungen auf dieser Website ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es ausgeführt wird.

Dr. Damm & Partner
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