Nümann + Lang mahnt für Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH ab - “Berlin City Girl”
Die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe mahnt derzeit für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Berlin City Girl” der Künstlergruppe Culcha Candela, welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.
Nümann und Lang fordern - in einer Frist von üblicherweise 8-10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
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Dr. Damm & Partner
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