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Archiv für die Kategorie „Abmahnwarner“

WeSaveYourCopyrights mahnt für Mary Applegate ab - “The Power Of Love”

Freitag, 11. Mai 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main mahnt derzeit für Mary Applegate Musiktitel ab. Verfolgt wird der Titel “The Power Of Love” der Interpretin Jennifer Rush, welcher auf diversen Samplern vertreten ist.

WeSaveYourCopyrights fordert - in einer Frist von üblicherweise ca. 8 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

Kontakt:
Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestraße 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0

E-Mail: info[at]damm-legal.de
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Waldorf Frommer mahnen für Constantin Film Verleih GmbH ab - “Konferenz der Tiere 3D”

Freitag, 4. Mai 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. U.a. verfolgt wird der Film “Konferenz der Tiere 3D”.

Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche bis 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Rechtsanwalt Marquort mahnt für Notrefun Entertainment Media GmbH ab - “Perverser Inzest - Geiles Fickfleisch auf der Baustelle”

Freitag, 4. Mai 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Der Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel mahnt für die Firma Notrefun Entertainment Media GmbH Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Aktuell verfolgt wird der Titel “Perverser Inzest - Geiles Fickfleisch auf der Baustelle”.

Rechtsanwalt Marquort fordert - in einer Frist von 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Rechtsanwalt Munderloh mahnt für RGF Productions Limited ab - “Private Teens mit Stiefel-Fetisch”

Donnerstag, 3. Mai 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg mahnt derzeit für die Firma RGF Productions Limited diverse Filmtitel aus dem Pornobereich ab. Aktuell verfolgt wird das Werk “Private Teens mit Stiefel-Fetisch”.

Rechtsanwalt Munderloh fordert - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 780,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Rechtsanwalt Sebastian mahnt für DigiRights Administration GmbH ab - “Kontor House Of House Vol. 14″

Donnerstag, 3. Mai 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit für die Firma DigiRights Administration GmbH Musiktitel ab. Verfolgt werden zur Zeit ca. 33 Titel des Samplers “Kontor House Of House Vol. 14″.

Rechtsanwalt Sebastian fordert - in einer Frist von 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 4.800,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Kornmeier & Partner mahnt für EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab - “Nothing But The Beat”

Freitag, 17. Februar 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt am Main mahnt derzeit für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG diverse Musiktitel und -alben ab. Aktuell verfolgt wird u.a. das Album “Nothing But The Beat” von David Guetta.

Kornmeier & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 2 Wochen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Sasse & Partner mahnen für Senator Film Verleih GmbH ab - “Ziemlich beste Freunde”

Freitag, 17. Februar 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg mahnt u.a. für die Senator Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. Verfolgt wird der Film “Ziemlich beste Freunde”.

Sasse & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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FAREDS mahnt für Nu Image Films ab - “The Mechanic”

Dienstag, 24. Januar 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit für die Nu Image Films Inc. diverse Filmtitel ab. U.a. verfolgt wird der Titel “The Mechanic”.

FAREDS fordert - in einer Frist von üblicherweise 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 980,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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SKW Schwarz mahnen für Wild Bunch Germany GmbH ab - “Skyline”

Freitag, 20. Januar 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte aus München mahnt für die Wild Bunch Germany GmbH diverse Filmtitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Film “Skyline”.

SKW Schwarz fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 320,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Waldorf Frommer mahnen für Sony Music Entertainment Germany GmbH ab - “Colour Of The Trap”

Freitag, 20. Januar 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt für die Sony Music Entertainment Germany GmbH diverse Musikalben ab. Verfolgt wird u.a. das Album “Colour Of The Trap” des Künstlers Miles Kane.

Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Waldorf Frommer mahnen für Constantin Film Verleih GmbH ab - “Die Superbullen”

Freitag, 20. Januar 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für die Constantin Film Verleih GmbH diverse Filmtitel ab. U.a. verfolgt wird der Film “Die Superbullen”.

Waldorf Frommer fordern - in einer Frist von üblicherweise 1 Woche - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Sasse & Partner mahnen für WVG Medien GmbH ab - “The Walking Dead”

Freitag, 13. Januar 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg mahnt derzeit für die WVG Medien GmbH diverse Film- und Serientitel ab. Aktuell verfolgt wird z.B. die Serienfolge “The Walking Dead - Staffel 2 Folge 5″.

Sasse & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Rechtsanwalt Sebastian mahnt für astragon Software GmbH ab - “Landwirtschafts-Simulator 2011″

Mittwoch, 4. Januar 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit für die Firma astragon Software GmbH Software ab. Verfolgt wird zum Beispiel der Titel “Landwirtschafts-Simulator 2011″.

Rechtsanwalt Sebastian fordert - in einer Frist von ca. 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Rechtsanwalt Marquort mahnt für Triple X Entertainment UG ab - “Kada Love - My best ones”

Mittwoch, 4. Januar 2012 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Der Rechtsanwalt Philipp Marquort aus Kiel mahnt für die Firma Triple X Entertainment UG Filmtitel aus dem Erotikbereich ab. Aktuell verfolgt wird der Titel “Kada Love - My best ones”.

Rechtsanwalt Marquort fordert - in einer Frist von ca. 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 859,80 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Rasch Rechtsanwälte mahnen für Universal Music GmbH ab - “The Bomb”

Freitag, 16. Dezember 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt derzeit für die Universal Music GmbH diverse Musiktitel und -alben ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “The Bomb” des Künstlers Pigeon John, welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.

Rasch Rechtsanwälte fordern - in einer Frist von üblicherweise 7 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 500,00 EUR, sofern der Titel einzeln abgemahnt wird. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Kanzlei Schroeder mahnt für Suchanek ab - “Suzie - Feels Like Rain”

Freitag, 16. Dezember 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt derzeit für Leos Suchanek aus der Tschechischen Republik diverse Filmtitel ab. Aktuell verfolgt wird der Erotikfilm “Suzie - Feels Like Rain”.

Rechtsanwalt Lutz Schroeder fordert - in einer Frist von üblicherweise 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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Rasch Rechtsanwälte mahnen für Universal Music GmbH ab - “S & M”

Mittwoch, 7. Dezember 2011 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt derzeit für die Universal Music GmbH diverse Musiktitel und -alben ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “S & M” der Künstlerin Rihanna, welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist.

Rasch Rechtsanwälte fordern - in einer Frist von üblicherweise 7 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 500,00 EUR, sofern der Titel einzeln abgemahnt wird. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.

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