Filesharing
Montag, 8. März 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtUnter Filesharing (”Dateien verteilen”) versteht man das Weiterreichen von Dateien zwischen Internetnutzern unter Einsatz eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerks (P2P), welches auch als “Tauschbörse” oder “Filesharing-Netzwerk” bezeichnet wird. Hierbei werden die in einem Netzwerk verfügbaren Dateien auf den PCs der Netzwerkmitglieder vorgehalten. Jedes Mitglied kann sich die Dateien von dem PC eines Netzwerkmitglieds herunterladen (”Download”) oder eigene Dateien in das Netzwerk hochladen (”Upload”). Häufig geschehen Down- und Upload gleichzeitig. Solche Filesharing-Netzwerke heißen eDonkey2000, BitTorrent, Direct Connect oder Soulseek. Filesharing-Clients werden angeboten unter den Namen BitComet, BitTorrent, eMule, eDonkey,LimeWire,KaZaA, Shareaza, Transmission, Vuze (ehemals Azureus) oder µTorrent. Ein guter Überblick findet sich bei Wikipedia.
Filesharing ist nicht per se illegal. Jedoch kommt es häufig vor, dass beim Filesharing Urheberrechte verletzt werden, indem z.B. urheberrechtlich geschützte Musikstücke, Filme oder Software ohne Einwilligung des Urhebers an einen großen Personenkreis weitergegeben werden. Zu beachten ist, dass mit dem unerlaubten Kopieren kommerzieller Produkte ein ganz erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden entsteht, welcher unmittelbar und mittelbar Arbeitsplätze gefährdet. Die Inhaber der geschützten Werke (abmahnende Rechtsinhaber) greifen daher gegen die Nutzer solcher P2P-Netzwerke immer häufiger zu Strafanzeigen und urheberrechtlichen Abmahnungen. Verschiedene Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf die Verfolgung solcher Urheberrechtsverstöße spezialisiert und diese sind bundesweit tätig (abmahnende Rechtsanwaltskanzleien).
Nicht jede Filesharing-Abmahnung ist berechtigt; nicht jeder geforderte Schadensersatz angemessen. In vielen Fällen ist den Inhabern von Internetanschlüssen nicht einmal bewusst, dass über ihren Anschluss, etwa von Kindern oder Gästen, Filesharing betrieben wird. In anderen Fällen, beispielsweise bei dem Download pornographischer Filme, ist dem Betroffenen die legale Beschaffung und umso mehr das Ertapptsein peinlich. Tatsächlich teilt ein Nutzer insoweit lediglich das Schicksal einer Vielzahl anderer Internetuser.
Für die Betroffenen einer solchen Abmahnung ist es in jedem Falle empfehlenswert, selbst einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Als Rechtsanwälte sind wir standesrechtlich zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. In den meisten Fällen eines tatsächlichen Rechtsverstoßes können DR. DAMM & PARTNER auf Grund ihrer einschlägigen Erfahrung effektive Hilfe anbieten und die Angelegenheit gleichermaßen vorteilhaft wie “geräuschlos” für den Mandanten auflösen, soweit dies gewünscht wird. In Fällen unberechtigter Inanspruchnahme setzen wir die Rechte unserer Mandanten dagegen konsequent durch.
![]()
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Rufen Sie uns bitte an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (Kontakt).
Hinweis
Die Erläuterungen auf dieser Website ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es ausgeführt wird.
Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster
Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]
E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.
Bürozeiten:
Montag - Freitag
09.00 - 13.00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Telefonische Beratung ohne Terminabsprache
Bürotermine nur nach Vereinbarung


















