Denecke, von Haxthausen & Partner mahnt für DigiRights Administration GmbH ab - “The Only One”
Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin mahnt derzeit für die DigiRights Administration GmbH diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “The Only One” des Künstlers Scooter, welcher auf diversen Samplern (z.B. German Top 100 Single Charts) vertreten ist.
Denecke, von Haxthausen & Partner fordern - in einer Frist von üblicherweise 14 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 390,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
Kontakt:
Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestraße 8
24539 Neumünster
Telefon 04321 / 390 55-0
E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.
Schlagworte: Abmahnung, Denecke, DigiRights Administration GmbH, Download, Filesharing, P2P, Scooter, Tauschbörse, The Only One, Upload, von Haxthausen & Partner


















