Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt für Hanno Graf u.a. ab - “Berlin City Girl”
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte aus Linden mahnt derzeit für eine ganze Gruppe von Miturhebern (Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek) diverse Musiktitel ab. Aktuell verfolgt wird u.a. der Titel “Berlin City Girl” der Künstlergruppe Culcha Candela, welcher auf diversen Samplern (z.B. German TOP 100 Single Charts) vertreten ist. Es kommt dabei auch durchaus zu doppelter Verfolgung seitens der Kanzlei Nümann + Lang (hier).
Bindhardt Fiedler Zerbe fordern - in einer Frist von üblicherweise 10 Tagen - die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 400,00 EUR. Die Forderungen der Gegenseite sollten nicht leichtfertig erfüllt werden, da dies unter Umständen ernsthafte rechtliche und vor allem finanzielle Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige Beauftragung eines fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalts (z.B. Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht) hilft, erhebliche unnötige Folgekosten zu vermeiden. Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung benötigen, beraten wir Sie gern.
Kontakt:
Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestraße 8
24539 Neumünster
Telefon 04321 / 390 55-0
E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.
Schlagworte: Abmahnung, Berlin City Girl, Bindhardt Fiedler Zerbe, Culcha Candela, Download, Filesharing, Hanno Graf, Jan Krouzilek, John Magiriba Lwanga, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, Omar David Römer Duque, P2P, Simon Müller-Lerch, Tauschbörse, Upload


















